Posts mit dem Label Verjährung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Verjährung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 15. März 2010

Kirchenrecht ohne Allgemeinverbindlichkeit

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet die zwingende Verbindlichkeit einer Bestimmung für jedermann. Diese Verbindlichkeit kann beispielweise die Sprache, die Gesetze betreffen. Im aktuellen Fall des Missbrauchs, der sexuellen Misshandlungen innerhalb der katholischen Kirche, wird Allgemeinverbindlichkeit in beiden Bereichen strickt negiert.

Kirchenrecht versus Rechtsordnung

Solange das Kirchenrecht der katholischen Kirche ein eigenes abgeschlossenes und undurchlässiges System innerhalb der Rechtsordnung des jeweiligen Staates bildet, wird es zu Rechtsverletzungen kommen, die von keinem ordentlichen Gericht beurteilt werden. Die Opfer eines solchen Verbrechens kriegen so keinen fairen Prozess, die Täter werden nicht angemessen bestraft.
 
In Frage stehen dabei nicht nur die Rechtsnormen (Gesetze). Auch die Allgemeinverbindlichkeit des sprachlichen Gebrauchs (Begriffe) muss hinterfragt werden. In dieser Monsterkloake aus Verlogenheit, Vertuschung und erzwungenen Schweigeverpflichtungen, scheint keiner mehr zu Wissen, wo und wann blosse Zärtlichkeit endete und wo sexuelle Misshandlung begann, wann geflossene Geldsummen an Opfer Entschädigung oder Schweigegeld waren.

Chancen zur Offenlegung vertan

Erzbischof Zollitsch schreibt in einer Pressemitteilung vom 12.03.2010 unter dem Titel «Papst ermutigt zur Aufklärung»:

«… Wir wollen die Wahrheit aufdecken und eine ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme, auch wenn uns Vorfälle gemeldet werden, die schon lange zurückliegen Die Opfer haben ein Recht darauf …»

Wie nett und wie hämisch zugleich: Nach Jahrzehnte langem Unterdrücken der Wahrheit, sollen die Opfer jetzt, wo die meisten Fälle verjährt sind, ihre Chance kriegen.
 
Jeder einzelne Missbrauchsfall im Verlauf der Jahrzehnte bot der katholischen Kirche eine Chance, endlich die Verantwortung für diese Verbrechen an Kindern und Jugendlichen zu übernehmen und gemäss der jeweiligen staatlichen Rechtsordnung ein faires Verfahren einzuleiten.
 
Viel früher – ab 1985 bot in Österreich der grausige Fall um Kardinal Groër, die Chance, den Missbrauch in der Kirche zu thematisieren, und europaweit zu untersuchen. Die Zeit schien nicht reif, und Groër schwadronierte sich schliesslich aus dem Amt, nachdem er rund zehn Jahre um seine Missbrauch-Taten herumgelogen hatte:

«In den vergangenen drei Jahren hat es zu meiner Person zahlreiche, oft unzutreffende Behauptungen gegeben. Ich bitte Gott und die Menschen um Vergebung, wenn ich Schuld auf mich geladen habe.»

Über die Schuldfrage reden? Anmerkungen zur Causa Groer, Kirche heute 4/1998,16-18, (*.DOC)
 
Ab 2006 ereignete sich die Riesenwelle in den USA.
Die Web Site carechild.de titelt am 16. Juli 2007: «USA: Kindesmissbrauch durch Priester – Katholische Kirche zahlt 660 Millionen Dollar Entschädigung »
 
Danach folgte Irland, wo die Missbrauchsfälle hingegen bereits anfangs dieses Jahrhunderts «bekannt» waren, und der Murphy-Bericht:
15.12.03 – «Katholische Kirche in Irland entschuldigt sich für Kindesmissbrauch»
25.10.05 – «Kirche in Irland deckte Kindesmissbrauch»
17.12.09 – «Irlands Katholiken misten aus»
26.11.09 – «Murphy-Bericht»
20.01.10 – «Kindesmissbrauch: Papst zitiert irische Bischöfe nach Rom»

Täter-Opfer-Inversion

Es scheint zu den Machenschaften der Verantwortlichen zu gehören, vom eigentlichen Problem abzulenken, «neue» Opfer zu erfinden und zu behaupten, es handele sich um eine konzertierte Aktion gegen den Papst. Nein, es wird hier keine Täter-Opfer-Inversion stattfinden, solches hat Adolf Hitler vor über siebzig Jahren systematisch angewandt, und wohin das führt, ist allgemein bekannt.
 
Der Papst braucht sich nicht ablenkend ins Zentrum zu rücken, er ist das Opfer nicht, er gehört zu den Verantwortlichen, und sollte das tun, was ihm zusteht: Die Opfer achten und respektieren und dafür sorgen, dass sie ein faires Verfahren kriegen, oder bei Verjährung sie entsprechend entschädigen.
 

Und nun der Hirtenbrief

Noch wissen wir nicht, was er regeln soll, er ist an Irland gerichtet und bildet offenbar eine weitere Antwort auf den Murphy-Bericht.
Bleibt die katholische Kirche eine geschlossene Gesellschaft, die sich der staatlichen Rechtsprechung nicht beugen will, sehe ich kaum Hoffnung auf eine wirkungsvolle Reform, die derartige Verbrechen in Zukunft verhindern soll.
 
Ebenso sind verwaschene, vor lauter Heiligkeit triefende Inhalte zu erwarten, die letztlich nur dazu gedacht sind, weitere Angriffe gegen die Verbrecher der katholischen Kirche abzuwenden.
Da muss der Schutz der Kinder vor geilen Patres aus einer ganz anderen Ecke kommen:
  • Ständiger Zugriff des Kindes auf ein Handy mit Notfallknopf zur nächsten Polizeistation
  • Intensive Aufklärung über Homosexualität und Pädophilie
  • Kursus in Selbstverteidigung vor dem Besuchen einer katholischen Schule
  • Intensive Kontrolle der katholischen Schulen durch den Staat

 

Links zum Thema

Samstag, 13. März 2010

Missbrauch: Die grosse Welle erreicht den Papst

Kardinal Joseph Ratzinger

Joseph Ratzinger 1980
Bildmaterial: WELT ONLINE

Was keiner erhoffte, was hingegen zu erwarten war:
Der Erzbischof von München und Freising, Joseph Ratzinger, heute Papst Benedictus XVI, war im Jahr 1980 in einen Missbrauchsfall verwickelt.
 
Es soll sich um einen elfjährigen Jungen gehandelt haben, der zum Oralsex gezwungen wurde. Es ist davon auszugehen, dass auch dieser Fall verjährt ist.
 
Begriffe wie Erschütterung, tiefe Betroffenheit, lückenlose Aufklärung, Entschuldigung, Hilfe und Vergebung sind zu blossen Worthülsen verkommen. Die Glaubwürdigkeit insbesondere der katholischen Kirche hat den Nullpunkt erreicht.
 
Solche Einrichtungen braucht die Welt nicht, auch nicht Kardinäle und Bischöfe, die jetzt noch meinen, mit derselben Verlogenheit, wie sie schwere Verbrechen über Jahrzehnte hin vertuschten, sich zu rechtfertigen und herauszureden.
 
Die Kirche hat versagt.
 

Links

Donnerstag, 11. März 2010

Kirchen nicht die «besseren» Kinderschänder (Videos)

Die vergangenen Tage haben es an den Tag gebracht: Die Kindsmisshandlungen mit oder ohne sexuellem Hintergrund bilden ein weltweites Problem.

Als im Frühling der immense Kindsmissbrauch in den USA an den Tag kam, wurde Papst Benedictus XVI vom Präsidenten George W. Bush im Weissen Haus empfangen mit den Worten:

«Wir brauchen Ihre Botschaft, dass alles menschliche Leben heilig ist, dass jeder von uns gewollt ist und geliebt.»

Heute ist klar: Beiden Herren war und ist das menschliche Leben nicht heilig, zumindest nicht heilig genug, um es vor grausamen Misshandlungen zu schützen, insbesondere das der Kinder.

Besondere Heimtücke

Besonders mies und heimtückisch verhält es sich dabei in kirchlichen und öffentlichen Institutionen, in die Eltern ihre Kinder abgeben, im Guten Glauben, sie seien dort bestens aufgehoben. Statt sie zu beschützen und zu fördern, wurden sie von Priestern, Mönchen, Nonnen und Pädagogen aller Art misshandelt und missbraucht, dienten Abartigen als schnöde Objekte zur Abreaktion deren Machtansprüche.
 
Nein, ich bin nicht frei von Rachegedanken, und mag keinerlei «heiligen» Sprüche hören. Und ich hoffe doch sehr, die betreffenden Staatsanwälte liessen auch kriminelle Priester, Mönche, Nonnen und Diakonen wie ganz gemeine Verbrecher in Handschellen abführen, sollten sie sich in irgend einer Weise an Kindern vergangen haben.
 
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte die Erhöhung der Mindeststrafe von zur Zeit sechs Monaten auf ein Jahr. «Jeder sexuelle Missbrauch muss wieder als Verbrechen gebrandmarkt werden.», sagte sie WELT ONLINE.
 

Kulturkampf um den Missbrauch in der katholischen Kirche
vor 1 Woche

Misshandlung Kirche SPOT
vor 1 Woche

Misshandlung Kirche
vor 1 Monat

Priester Pfarrer vergewaltigt Misshandlung Kinder in Kirche
vor 1 Jahr

Sexueller Missbrauch Katholische Kirche
vor 1 Jahr


 

Weitere Blogs zum Thema

Dienstag, 9. März 2010

Sexuelle Misshandlung im Namen Gottes

Es ist unfassbar und unentschuldbar. Täglich werden neue Kreise von Opfern sexueller Misshandlung in Klöstern und deren Schulen bekannt, manche der Opfer haben sich umgebracht, viele schleppen sich mit grausamen Erinnerungen durchs Leben - und nun stehen sie endlich auf.
 
Der Papst schweigt – wie könnte es anders sein – sind doch die katholischen Kirchen dazu verpflichtet, über sexuelle Entgleisungen nach aussen hin zu schweigen, um ihre kriminellen Taten an Kindern und Jugendlichen «kirchenrechtlich» zu regeln, sich eher dem Papst als dem geltendem öffentlichen Recht zuzuwenden.

Welch ein Hohn, welche eine Masse an Verbrechen im Namen des Herrn.

Systematisches Vertuschen von Massen-Verbrechen

So sieht über die Hand geschlagen eine aktuelle Statistik ungefähr aus. Sie dürfte sich im Verlauf der Tage schon wieder geändert haben [Quelle: SPIEGEL ONLINE].
Es mag sich auch hier erst bloss um die Spitze eines Eisberges handeln:
 
Odenwaldschuleca. 24 Fälle
Klosterschule Ettalca. 100 Fälle
Canisius-Kolleg Berlinüber 100 Fälle
Aloisius-Kolleg, Bonnca. 2 Fälle
Regensburger Domspatzenca. x Fälle
Jedermann weiss, dass parallel zur Tat bereits die Vertuschungsmechanismen eingebaut werden, die das Opfer zusätzlich demütigen, in grosse Angst versetzen, verstummen lassen und ihm die Schuld am Verbrechen zuschreiben sollen.
 
Das Kirchliche Selbstbestimmungsrecht hat sadistischen und abartigen Mönchen und Lehrern niemals den Freipass erteilt, innerhalb des Lehrer-Schüler-Verhältnisses die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sexuell auszubeuten und sie so für ihr ganzes Leben zu zeichnen oder im schlimmsten Fall in den Tod zu treiben.
Aber offenbar hat es dazu Hand geboten.
 
Obwohl sich die katholischen Kirchenoberhäupter noch mit Nur-Einzelfällen wehren, oder die Schuld sogar der sexuellen Revolution der 60er-Jahre zuweisen, kann von systematischem Vorgehen gesprochen werden. Dafür sprechen die Opferzahlen samt der räumlichen und sozialen Abgeschlossenheit der Tatorte. Als extrem gravierend kommt hinzu, dass sich dieses verbrecherische Treiben so über Jahrzehnte hinziehen konnte.
 

Tatort Klosterschule

Es mutet grausig an:
In Abteien und Klosterschulen, in dessen Kirchen vielleicht die gläubigen Eltern demütig die Messen besuchen, singen und beten, werden in andern Räumen ihre Kinder aufs ärgste misshandelt.
 
Das Leben wird ihnen aus dem Leib getrieben, körperliche und psychische Unversehrtheit dieser Kinder spielt für die geilen Täter keine Rolle mehr, sie nehmen den Tod ihrer Opfer in Kauf.
 
Dazu der Artikel 2 des Grundgesetzes:
  1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Verjährung

Zum Charakter der Verjährung [Verjährungsfrist] gehört unter anderem, dass mit den Jahren der Bezug zu Tat verblasst, die Erinnerungen an Tat und Täter sich «verfälschen» können, die Strafe für den Täter wenig Abschreckung mehr bedeutet, das Finden von Beweisen kaum mehr möglich ist.
Im Opfer verblassen die Erinnerungen an die Tat der sexuellen Misshandlung hingegen kaum. Das Opfer wird ein Leben lang mehr oder weniger bestimmt sein durch sie.
 
Besonders gravierend wird sexuelle Misshandlung dieses notgeilen Klerus, weil die Opfer sich in Demut vor dem Herrn verneigen sollen, weil sie Gottes Wort und Jesu Taten gehorchen und folgen sollen, und jene, die ihnen das lehren, sie parallel dazu sexuell ausbeuten. Das verweist denn schon auf eine hundsmiese und diabolische Dualität.
 
Weil die Resultate dieser Taten in den Opfern niemals verjähren sondern fest eingraviert in ihren Seelen sind, wird durch Verjährung hier eine unmögliche Situation hergestellt: Eine voll lebendige und spürbare Tat soll nicht geahndet werden, als sei sie nie geschehen. Das ist blosse Täterprotektion, hat aber mit Recht als «Regelung des Lebens» rein nichts zu tun.

Eine totgeschwiegene Tat hat noch nicht begonnen

Nun, wenn die notgeilen klerikalen Herren ihre Taten so gerne totgeschwiegen haben, um vielleicht bloss eine kircheninterne Versetzung zu riskieren, dann könnte man auf anderem Weg die Verjährung brechen: Mit dem Beginn der Tat.
 
StGB § 78a – Beginn

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Zweifellos ist es ein Erfolg der Tat, wenn die Opfer täglich unter ihr leiden.
Das Schweigen darüber gehört hingegen nicht zur Tat selber.
Wenn ich eine Straftat mönchischer Provenienz beispielsweise vom 09.03.1960 – so über die Hand geschlagen – betrachte, hat das Opfer bis heute 18'263 mal daran gedacht und 18'263 mal darunter gelitten. Das sind 18'263 Flashbacks, bei denen das Opfer stets ein bisschen mehr zerstört wurde.
Und die Zerstörung des Menschen ist doch ein später Erfolg für solche Taten!
 

Weitere Täter mit spätem Erfolg

Wolfgang Priklopil Josef Fritzl Phillip Garrdio
Wolfgang Priklopil
Bildmaterial: nowpublic.com
Josef Fritzl
Bildmaterial: thesun.co.uk
Phillip Garrdio
Bildmaterial: gawker.com

 

Wie lange ist eine Sekunde der Ewigkeit?

Irgendwo auf dieser Welt gibt es einen Berg. Einmal im Jahr kommt ein kleiner Vogel und wetzt an einem Stein seinen Schnabel. So geschieht es jedes Jahr einmal. Wenn dann eines Tages der ganze Berg abgewetzt ist, dann ist eine Sekunde der Ewigkeit vergangen.