Dienstag, 1. Juni 2010

Magnus Gäfgen: Erfolg für einen Mörder am Weltkindertag

Es erscheint wie Häme: Dem Kindermörder Magnus Gäfgen wurde heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zugestanden, gefoltert worden zu sein. Dazu ist nach dem alten Muster der DDR in Deutschland heute Weltkindertag.

Gäfgen entführte und tötete am 27. September 2002 den elfjährigen Jungen Jakob von Metzler. Der damalige Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner bedrohte Gäfgen mit Gewaltanwendung, um Jakobs Leben zu retten. Genau dieses Drohen wird heute vom EGMR als Folter bestätigt.
 
Google Doodle: Weltkindertag
In Deutschland wird der Weltkindertag eigentlich am 20. September gefeiert. Dass Google sein Doodle heute aufschaltet, hängt mit der DDR zusammen, die den Internationalen Kindertag am 01. Juni beging, während die BRD am 20. September den Weltkindertag feierte.
 
Es scheint, als hätte die Deutsche Vereinigung die Kinder noch nicht erreicht, und in den vergangenen zwanzig Jahren sei in den Parlamenten nie ein Augenblick Zeit frei gewesen, einen eindeutigen und einheitlichen Weltkindertag für Deutschland zu installieren – ein Jammer.
 
Die einstige Familien-, nun Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, die nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten Horst Köhler sogar als mögliche Kandidatin für dieses Präsidialamt gehandelt wird, hat auch dies nicht geschafft. Nun, immerhin hat sie vieles geleistet, um sich den Big Brother Award zu ergattern.

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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist schon ein Aberwitz. Jeder normale Mensch hätte Gäfgen unter Druck gesetzt. Es ging schließlich darum einen kleinen Jungen zu retten. Eine Schande, dass den Tätern nach wie vor mehr Rechte zugestanden werden wie den Opfern bzw. deren Angehörigen. Wie muss es heute in den Herzen der Eltern ausschauen.....

Danke für diesen guten Artikel!

web.quantensprung hat gesagt…

Ich habe im Post keine Stellungnahme geschrieben, nun tu ich's doch:

Nach dem europäischen Willen, Folter gänzlich gesetzlich zu verbieten, ist der geringste Prozentsatz auch an psychischer Folter bzw. unmenschlicher Behandlung unter Strafe gestellt, selbst wenn der Folternde diese Massnahme anwendet, um auch rein arbeitshypothetisch Menschenleben zu retten.
Daschners Androhung von Folter war also Folter.

Ich habe Daschner für seine Courage immer bewundert und werde dies weiterhin tun. Dem Gäfgen gilt für immer und ewig meine tiefste Verachtung.

Der Spiegel schliesst seinen Artikel «Der Fall mit dem F-Wort» vom 01.12.2008 mit den Worten:


«Jakob von Metzler aber ist tot. Ermordet von einem überdurchschnittlich intelligenten Soziopathen, der bei der Bergung der Leiche, die er in einem Teich versteckt hatte, nicht dabei sein wollte.
Er war so "erschüttert", dass er sich das nicht antun konnte.»

Beim Ganzen darf natürlich nicht vergessen werden, dass dieses vollumfängliche Folterverbot für alle Bürger gilt, die unter dem Dach der EMRK stehen bzw. stehen sollten. Damit ist ein sehr eindeutiges Präjudiz geschaffen, das auch den Rachegedanken gegenüber den jeweiligen Tätern in den Griff kriegt. Für das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger ist das sehr schwer verdaulich.

Anonym hat gesagt…

Recht ist nicht immer gerecht. Es ist aber stets schwer, die Grenze zu ziehen. Im Fall Gäfgen hat die Judikative für mich versagt. Bin ganz deiner Meinung!