Einst war ich auch ein Kachelmann-Fan, trotz der Einsicht, dass Fan-Sein dort beginnt, wo der Verstand aufhört. Das war vor etwa zehn Jahren, bis ich merkte, dass dieser Wetterfrosch auch ein grässlicher Langweiler sein kann. Wer noch ein verklärtes Bild von Jörg Kachelmann in sich trägt, wird sich nun der Realität anpassen müssen und hat sich damit zu beschäftigen, dass er bloss ein Vergewaltiger sein könnte.
Die Unschuldsvermutung
Die Meldungen über Kachelmanns angebliche Vergewaltigung treffen ein ausgerechnet in der schwierigen Zeit, während der die Öffentlichkeit über die sexuellen Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen insbesondere der katholischen Kirche gesprochen wird.Das bettet auch den noch nicht abgehandelten und voraussichtlich rein weltlichen Fall Kachelmann in das Feld der grossen Empörung über jede sexuelle Misshandlung ein, selbst wenn es hier um die Gewalttat zwischen Erwachsenen Menschen handelt. Trotz aller Enttäuschung und Empörung gilt auch für den munteren Wetterfrosch:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Ein merkwürdiger Zufall
Nach den wochenlangen Meldungen über die Misshandlungen vor allem innerhalb der Kirchen und kirchlichen Schulen, und dem langen Warten auf eine umfangreiche Information des Papstes lenkt nun der Fall von allem Kirchlichen ab in rein weltliche Sphären.Der Papst und weitere katholische Kirchendiener dürfen sich gegen Ostern hin einer gewissen Entlastung erfreuen, zumindest was die Empörung der Öffentlichkeit betrifft. Damit scheint das das Osterfest als höchstes christliches Fest einigermassen «gerettet» zu sein, und verleiht dem «verdunkelten» Evangelium wenigstens durch Ablenkung nicht noch mehr Lichtschwäche.
Dazu der Papst in seinem Hirtenbrief vom 19.03.2010 - 4. In den vergangenen Dekaden …
«… Es muss dringend gehandelt werden, um diese Faktoren anzugehen, die so tragische Konsequenzen in den Leben von Opfern und ihrer Familien hatten und die das Licht des Evangeliums in einer solchen Weise verdunkelt haben, wie es noch nicht einmal Jahrhunderten der Verfolgung gelungen ist …»
Medienmeldungen und die Daten
Wenn ich mir Kachelmanns Chancen, die Tat verübt zu haben, vor Augen führe, kriege ich Probleme: Die 21. Olympischen Winterspiele fanden vom 12. bis 28. Februar 2010 in Vancouver statt. Gemäss ARD vom 13.02.2010 befand sich Jörg Kachelmann im Berichterstattungsteam.Ich schätze mal, das Einrichten der ganzen ARD-Infrastruktur samt Kachelmanns Installationen sind eine aufwendige Angelegenheit, die mehr als 10 Tage beanspruchte. Leider fand ich bis anhin keine Mitteilung, wann Kachelmann nach Kanada abreiste. Ich schätze, das war im Januar.
Andersrum wäre es natürlich möglich, anfangs Februar rasch eine Vergewaltigung zu begehen, um danach schleunigst nach Vancouver abzuhauen – welch ein garstiger Wetterfrosch:
Die Bild vom 22.03.2010:
«… Der Unternehmer soll seine Lebensgefährtin bereits im Februar nach einem Streit in Schwetzingen (Baden-Württemberg) zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. …»
Die Bild vom 23.03.2010:
«… Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mannheim (Baden-Württemberg) teilte gestern mit: "Ihm wird nach den bisherigen Ermittlungen der Polizeidirektion Heidelberg vorgeworfen, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben." …»
«… Auch Stefanie Schlesz, Sprecherin seiner Firma Meteomedia sagte: "Wir halten das für ein Missverständnis, das sich sicherlich schnell aufklären wird." Ein enger Geschäftspartner von Kachelmann erklärte gegenüber BILD, Kachelmann habe in Schwetzingen niemals eine langjährige Bekanntschaft gepflegt. Er sprach von Stalking …».
Das Opfer
Sollte Jörg Kachelmann Täter sein, gibt es ein Opfer, das nebst den Leiden der Tat nun auch noch jene der öffentlichen Auseinandersetzungen über den eigenen Opferstatus zu ertragen hat. Noch weiss keiner, ob die erstaunten den eventuellen Täter schützenden Ausrufe wahr sind:- Missverständnis !
- Mit grossem Entsetzen …
- Ungerechtfertigte Vorwürfe !
- Stalking!
- Der Täter ist das Opfer einer Rachsüchtigen !
Zusätzlich hat es mit der Strafanzeige eine ungeheure weitere Belastung auf sich genommen, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das täte sie sicherlich nicht, wenn zum vorneherein an der Sache «nichts Wahres» wäre …
Die breite Öffentlichkeit stellt sich in dieser ersten Phase des Bekanntwerdens nicht nur hinter Kachelmann, weil der einen (positiven) hohen Bekanntheitsgrad geniesst, es kann auch nicht sein, was nicht sein darf.
Weil das nicht sein kann, muss das Opfer Täter sein, was schlichte Täter-Opfer-Inversion bedeutet, und für das Opfer noch mehr Leid bedeutet.
Dazu kommt der Effekt, dass Jörg Kachelmann als Wetterfrosch gilt, was zu drolligen bis mehr oder weniger witzigen Betitelungen in der Berichterstattung führt – ein Zustand, der das Opfer auch nicht gerade mit Empathie überhäuft:
| WELT | 23.03.10 | Vom Hoch ins Tief für Wetterfrosch Kachelmann |
| Stern | 23.03.10 | «Wettertainer» unter Tiefdruck |
Eine Sammlung an Titeln aus Twitter, über die sich Stefan Niggemeier aufregt, ist auf dessen Blog zu finden.
Dabei gestehe ich, dass mich einige der «Würfe» enorm zum Schmunzeln bringen und ich auch noch einige auf Lager hätte. Denke ich hingegen an das Opfer, bleibt nur noch leeres Schlucken.
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Europäische Menschenrechtskonvention / Artikel 6 / Recht auf ein faires Verfahren







