Nebst dem üblen Gebaren des Muammar al-Gaddafi in der Uno scheint dieser Staatsmann auch Schiss zu haben vor einem direkten Eingreifen der Schweiz zwecks Befreiung zweier in Libyen festgehaltener Geiseln. – «Staatsmann» muss man Gaddafi wohl nennen, obwohl andere Beschreibungen für ihn zutreffender wären.
Das Blatt 20Minuten vom 25.09.2009 sowie der Tagesanzeiger vom 24.09.2009 und weitere melden:«… Die beiden Schweizer wurden laut Merz (Schweizer Bundesrat und Bundespräsident 2009 ) von den libyschen Behörden an einen «sicheren» Ort gebracht. Gaddafi habe diese Massnahme damit begründet, dass Libyen befürchte, die Schweiz könnte versuchen, die Geiseln gewaltsam zu befreien. Merz versicherte Gaddafi, dass die Schweiz keine solchen Absichten hege.…»
Besässe Gaddafi die geringste Vorstellung beispielsweise von der Schweiz als neutralem Staat, wüsste er, dass ein militärisches Eingreifen zur Lösung des konkreten Geiselproblems ohnehin nicht in Frage käme. Ebenso wenig wären Aktionen zu erwarten, wie sie die «Operation Entebbe» 1976 oder die «Operation Feuerzauber» 1977 ablieferten.Ferner müsste der Titel dieses Beitrages dann lauten:
« Wie blödsinnig darf ein Staatsmann sein? » oder
« Wie menschenfeindlich darf ein Staatsmann sein? »
Stände der Name «Gaddafi» nicht für Massenmord (Lockerbie 1988, La Belle 1986) und respektierte dieser Staatsmann im geringsten die Menschenrechte auch im eigenen Land, könnte man sein Verhalten im weiteste Sinne als originell deuten und seine Ausfälle als Spezialexkurse eben dieses Originals gelangweilt oder schmunzelnd hinnehmen.
Leider ist Gaddafi schlicht ein Schädling der Menschen und scheint ein solcher auch bleiben zu wollen.
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