Mittwoch, 7. Oktober 2009

Rauchverbot: Berns Wintermärchen 2010

Als seinerzeit die Energie fressenden Heizpilze vor den Restaurants verboten wurden, war das ein kluger Entscheid. Folglich wurden dort angebaute Wintergärten als Aussenräume definiert. Die für Raucher wichtige Information: Wintergärten sind Aussenräume, da darf geraucht werden! Mit diesen paradiesischen Verhältnissen ist es vorbei: Aussen ist nun Innen!

Die auf den 30.09.2009 ausgeschiedene Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader hob das Innen und Aussen knapp vor ihrem Abgang - es war kein kalter - von Gesetzes wegen auf, was sowohl Wirte als auch Raucher zu grundlegenden architektonischen Umbauten zwingt, bevor zum Glimmstängel gegriffen werden darf.
 
Die für Raucher wichtige Information: Wintergärten sind Innenräume, da darf NICHT geraucht werden!
 
Bevor solche Räumlichkeiten zu Aussenräumen werden, und dort ordentlich Winter herrscht, müssen zwei Aussenwände oder eine Aussenwand und das Dach entfernt werden, damit der Wind und einige Naturgesetze den bösen Rauch der Raucher tüchtig wegblasen bzw. entfliehen lassen können.
 
Für Raucher bedeutet die geltende Regelung, dass sie sich ad hoc mindestens in den Fächern Physik, Statik, Architektur, Philosophie, Soziologie ausbilden sollten, um als tüchtige Mitarbeiter des jeweiligen Wirts Beistand leisten zu können.
 
Raucher sollten sich zudem fit halten und sich am besten mit Lastwagen und Hubstaplern zwecks des Transportes und Lagerung von Bau-, Schräg, Decken- Rohrstützen und weiterem bauhandwerklichem Gerät ausrüsten, bevor sie sich erdreisten, einen Berner Wintergarten zu besuchen, um dort böse zu rauchen.

Tricks verboten

Rauchverbot
Wer als Raucher zwischenzeitlich die Zigarette mit dem sog. Schwerrauch (Rauch senkt sich) erfunden hat oder über Fähigkeiten verfügt, Naturgesetze aufzuheben, hat in Berns Wintergärten nichts zu suchen und sich geflissentlich von diesen Räumlichkeiten fernzuhalten.
 
Ebenso sind Wintergärten zu meiden, bei denen sich Aussenwände nicht entfernen lassen, weil sie an andere Wintergärten grenzen und über gemeinsame Aussen- bzw. Seitenwände verfügen.
 
Meuterisches Durchschlagen und Abbauen von Wänden und Dächern in Berner Wintergärten wird von Gerichten künftig sowohl als Sachbeschädigung als auch schwer kriminelle Tat interpretiert.
 

Berns Wintermärchen 2010

Geplant sind für das kommende Jahr bodenlose Wintergärten, damit sich verruchte Rückstände von Rauchern auch unten nicht ablagern können. Ebenso in Planung stehen bodenlose Gassen, Strassen und Autobahnen.
Und die Berner rufen fröhlich aus: «Das Bodenlose hat uns voll im Griff!»

Links

Aufgeregt über den Unsinn in Sachen Rauchverbot hat sich ebenfalls:
Und was ist mit dem Passiv-Grillieren? – Nein zur neuen Prohibition – Gegen Rauchverbote

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