Dienstag, 24. August 2010

Todesstrafe Schweiz: Der Salto mortale nun mit Web Site

Seit heute, dem 24.08.2010, bis am 24.02.2012 werden in der Schweiz Unterschriften gesammelt zur Wiedereinführung der Todesstrafe – immerhin in speziellen Fällen (aus dem Initiativtext):
«Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft

Ausgangslage für die Initiantengruppe scheint ein Todesfall – ein mutmasslicher Mord – zu sein, der fürchterliche Spuren in den Hinterbliebenen zurückgelassen hat. Falls es sich beim Opfer tatsächlich um Sou Ken handelte, findet man im WEB deren Erinnerungsseite unter «Sou Ken Tribut».
 
Die Web Site kommt sehr traurig daher: dunkel und neutral, und sie mutet eher an wie eine Trauer- denn eine Todesstrafenseite. Es geht hier nicht darum, eine Familie anzuprangern, die durch den fürchterlichen Tod eines Mitglieds einen noch sehr langen Weg der Trauerbewältigung vor sich hat.
www.todes-strafe.ch

Bildmaterial: Screenshot www.todes-strafe.ch

Sich auf den Weg statt auf Trauerbewältigung zu konzentrieren, und diesen von nun an noch ca. 18 Monate zu verlängern, scheint mir ein hoffnungsloses und himmeltrauriges Unternehmen zu sein, insbesondere, wenn dabei ein Projekt – Wiedereinführung der Todesstrafe für ein ganzes Land – realisiert werden soll, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist.
 

Argumente für den Wunsch nach Todesstrafe:

Da die Argumente auf www.todes-strafe.ch per Video daherkommen, sind sie hier textmässig aufgelistet:
  1. Die Todesstrafe ist die gerechte und logische Strafe für solche Verbrechen!
  2. Die Angehörigen haben ein Recht, das Geschehene zu verarbeiten.
    Störende Faktoren müssen für diesen Prozess beseitigt werden.
    Der Täter ist der störende Faktor!
  3. Unser Strafrecht ist bei solch grausamen Verbrechen komplett überfordert, es fehlen passende Gesetze!
  4. Der Staat spart Kosten durch die zeitnahe Vollstreckung der Exekution nach der Verurteilung!
  5. Solche Verbrechen hinterlassen massive Spuren an den Opfern und am Tatort. Mit der heutigen Kriminaltechnik werden keine Unschuldigen mehr hingerichtet!
  6. Wiedergutmachung durch den Täter ist nicht möglich!
  7. Die Todesstrafe wirkt abschreckend. Auch wenn nur ein einziger Fall verhindert werden kann, würden wir Gott dafür auf den Knien danken …

 

Zum 1. Argument

Ein Staat basiert auf seiner Verfassung und seinem Recht. Subjektives Gerechtigkeitsempfinden hängt zwar damit zusammen, ist hingegen nicht damit kongruent. Sowohl die schweizerische als auch die europäische Gesetzgebung verbieten die Todesstrafe, sei es auch nur mit dem unbedingten Recht auf Leben.
 
Was hier mit dem Begriff logischer Strafe umschrieben werden soll, ist der schlichte Rachegedanke, entstanden aus der Unfähigkeit von Hinterbliebenen, den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.

Zum 2. Argument

Das Weiterleben eines Töters oder Mörders nimmt den Angehörigen des Opfers in keiner Weise das Recht zur Verarbeitung ihres Verlustes! Gemäss den geltenden Gesetzen wird die Täterschaft mit einer langen Gefängnisstrafe zu rechnen haben, kann also für die Hinterbliebenen des Opfers kein Störfaktor zur Trauerbewältigung sein.
 
Einen Menschen bloss zu töten, weil er einen beim Erreichen von mentalen Zielen stört, ist Mord – aus sehr niedrigen Beweggründen. Selbst wenn der Mörder sein Opfer als Störfaktor eliminierte, verdoppelt die Todesstrafe auch in diesem Fall bloss den Mord.

Zum 3. Argument

Nein.

Zum 4. Argument

Der wahrscheinlich gefährlichste Gedanke dieses Unternehmens Todesstrafe, der durchaus darin gipfeln könnte: «Töten kommt den Steuerzahler billiger als Knastkosten». Nun, damit lassen sich sicherlich Befürworter finden.
Ja nun, so werden auch die ganzen Chosen mit Justizirrtum und Wiederaufnahmeverfahren überflüssig, man tötet nun, betreibt ein bisschen Demagogie, denn schliesslich sind die Mörder schuld.

Zum 5. Argument

Hier werden die Möglichkeiten sowohl technischer als auch menschlicher Versagen vollkommen ausgeschlossen. Derart perfekte Zustände entsprechen nicht der Realität.

Zum 6. Argument

Das sieht doch sehr nach Vergeltung aus! Mit dem Tod des Opfers geht dessen totaler Abbruch aller menschlichen Beziehungen einher. Hier entsteht das Leiden der Hinterbliebenen, und dafür sollen nun der Täterschaft ebenfalls in totaler Weise Leben und damit Wiedergutmachung abgesprochen werden. Solches folgt der Regel «Auge um Auge – Zahn um Zahn» und beherbergt den reinen Rachegedanken.

Zum 7. Argument

Eine abschreckende Wirkung von Todesstrafe, wie hier behauptet wird, existiert nicht, da das Töten eines Menschen, unter welchen Umständen auch immer, eine Tat gebündelter Gewalt und Emotion ist, der sich die Täterschaft ausliefert. In diesem Zustand werden die Folgen der Tat ausgeblendet, Gesetzestexte sind absent und wirkungslos.
 
Lässt man den Teil der Abschreckung samt Verhinderung berechtigterweise weg, wird sie Sache mit dem Dank an Gott auf den Knien etwas konfus:
Wenn Menschen Gesetze herstellen, damit Menschen legal Menschen töten können, wieso soll schliesslich Gott dafür gedankt werden?
 
Ich unterstelle den Autoren dieses Arguments, sie hätten insgeheim beim «einzig verhinderten Fall» an genau einen gedacht: an den ihres verlorenen Familienmitglieds. Das ist hingegen ein untauglicher aber fantasievoller Versuch der Trauerbewältigung, und damit sind keine Gesetze zu machen!

Knallhart und ohne Konzession

Es kann nicht angehen, dass Privatpersonen mit dem Instrument der Volksinitiative in der Schweiz ihre Unzulänglichkeiten zu bewältigen versuchen. Ein derart demagogisches Befürworten der weltweit stets mehr geächteten Todesstrafe schadet der Bevölkerung, dem Ansehen des Landes und profund sämtlichen Organisationen, welche sich weltweit gegen die Todesstrafe einsetzen.
 
Den Initianten empfehle ich, die ganze Übung jetzt abzubrechen und sich in intensive fachärztliche Behandlung zu begeben. Die Aussicht auf ein Misslingen der Initiative bildet deren bis heute schwache Ausformulierung.
 
Meinem Grad der gänzlichen Ansäuerung entsprechend hoffe ich sehr, es drucken viele Onliner die unsinnige Unterschriftenliste [*.pdf] aus, fangen viele Befürworter-Unterschriften, um sie danach fein säuberlich mit Namen und Adressen in einer Datenbank online zu stellen.
 
Ein Pranger für das Unternehmen
«Todesstrafe Schweiz»
ist angemessen und notwendig.

7 Kommentare:

Kim hat gesagt…

Ja, da hatten wir dieselbe Idee ;) Manchmal habe ich das Gefühl, "uns Bloggern" kann man jeden Mist hinwerfen, der es eigentlich gar nicht wert ist, und wir beissen an... Aber andererseits erachte ich es auch für wichtig, dazu etwas zu sagen.

Schön wär's, wenn sich solcher Seich einfach totlaufen würde, wie sich das gehört, aber irgendwie hetzen wir fängs von einem Pseudo-Thema zum nächsten und vergessen darob, wie viel eigentlich gut läuft und was wirklich wichtig ist.

Und ähm, das mit dem Pranger ist nicht ernst gemeint, oder...?

web.quantensprung hat gesagt…

Ich habe auch angebissen und fand es wichtig, was Ernsthaftes dazu zu sagen. Während des Schreibens über die Argumente fiel mir hingegen immer mehr auf, wie schwach die Argumente eigentlich sind.

Wenn ich mir vorstelle, wie diese verletzten Seelen nun mit ihren Zetteln herumspazieren, um Leute zum Unterschreiben zu bringen, kriege ich schon ziemlich tragikomische Vorstellungen.

Sicherlich wäre es total vermessen von den Initianten, mit der Initiative bloss eine vertiefte Diskussion anzuheizen, um strengere Gefängnisstrafen für Kapitalverbrecher zu erwirken. – Verarschen kann ich mich selber …

Doch die Sache mit dem Anprangern des Projekts meine ich ernst, obwohl sie gefährlich im Gerade-noch-grauen-Bereich der Gesetzesübertretung steht. So als Bürgerschreck gegen unreflektierte und kritiklose Jasager könnte das Gerücht, die Unterschreiber erschienen später im Internet, keine schlechte Wirkung haben.

Alles in allem ist das Projekt ein Krebsgeschwür falsch verstandener Demokratie.

Titus hat gesagt…

Und ich wollte ebenso lustlos anbeissen (weil die Sache es eigentlich nicht verdient, lange Worte darüber zu verlieren), als sich dann doch eine Neuerung abzeichnete:
http://www.augenreiberei.ch/2010/08/25/doch-keine-todesstraf-initiative/

Bobsmile hat gesagt…

@Kim
"Manchmal habe ich das Gefühl, "uns Bloggern" kann man jeden Mist hinwerfen, der es eigentlich gar nicht wert ist, und wir beissen an"
Ich finde, gerade wenn wir helfen, den Blogstall auszumisten, machen wir unseren Job gut!
;-)

@Quantensprung
Die Initianten haben sich mit ihrem Auftritt selber ins Abseits gestellt und jetzt gerade noch rechtzeitig, möglicherweise durch den massiven Negativ-Rücklauf (und wahrscheinlich juristischem Feedback aus dem Freundeskreis,) ihren aussichtslosen Rachefeldzug gestoppt.
Schade, dass sie auch noch fadenscheinige Argumente, weshalb die Initiative hier bereits endet, bzw. das vorzeitige Ende sogar Absicht war, nachschieben.

Sie allerdings dafür zusätzlich an den (virtuellen) Pranger zu stellen finde ich unnötig, sind sie doch mit der Geschehnis-Aufarbeitung und dem sich hinziehenden Strafverfahren genug geschlagen.

web.quantensprung hat gesagt…

@bobsmile
Danke für das Post.
Der Pranger gilt ausschliesslich dem Unternehmen «Todesstrafe Schweiz», also der Initiative!

Bis jetzt habe ich weder die Initianten noch die Hinterbliebenen, deren Rollen sich überschneiden, anprangern wollen.
Zu Beginn des Beitrags steht:
«Es geht hier nicht darum, eine Familie anzuprangern, die durch den fürchterlichen Tod eines Mitglieds einen noch sehr langen Weg der Trauerbewältigung vor sich hat

Bobsmile hat gesagt…

Touché!
Wer (alles) liesst, ist im Vorteil.
Da haben mich die traurigen Augen eindeutig vom Text abgelenkt, und ich habe diese Klassifizierung tatsächlich überlesen.
Sorry, so kann's gehen!

web.quantensprung hat gesagt…

@bobsmile
Sorry, bin etwas spät dran …
Macht nix, hat mich immerhin bewogen, das Ding von gestern doch noch zu Ende zu schreiben. Nu, besser ist es nicht geworden, aber ich hatte mich gerade über dieses weinende Kindergesicht masslos aufgeregt.

Es kann ja nicht sein, dass derart ein ausdrucksvoller Bildausschnitt missbraucht wird, um Misshandlung mit Todesfolge mit Todesstrafe zu belegen, und den ganzen Salat im Sinn der Herstellung von Menschenwürde zu präsentieren.