Sonntag, 22. August 2010

Todesstrafe Schweiz: Wilhelm Tell soll postum erhängt werden

Hängenswürdig: Wilhelm Tell

Nachdem die Schweizer erneut mit einer Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord in Zusammenhang mit einem Sexualdelikt» von sich Reden machen, scheint sich das noch geheime Initiativ-Komitee gespalten zu haben: Eine fundamentale Gruppe möchte die Todesstrafe generell einführen, «… da sich viele Sexualdelikte auch ohne Mord ereigneten …».

Initiant Q.X. meinte, anders als in den USA, wo die Voraussetzung für die Todesstrafe Mord sei, wolle man für mehr Reinheit in der Bevölkerung sorgen und auch jenen Staaten Rechnung tragen, die Bürger töten, obwohl bloss ein Verdacht oder Gerücht für deren Schuld an irgendetwas spreche.
 
Werde die Initiative, deren Initianten und Text ebenfalls noch geheim sind, vom Volk angenommen, erwäge man, als erstes Todesurteil jenes an Wilhelm Tell postum zu vollstrecken, da er auch als historische Figur bloss das Beispiel grausamster Kindesmisshandlung darstelle.
Auf die Vollstreckung des Urteils innerhalb von drei Monaten nach der Urteilssprechung verzichte man ausdrücklich, hingegen lege man grossen Wert auf die öffentliche Hinrichtung durch Erhängen, mit dem Ziel, Staaten, in denen solches zum Tagesgeschäft gehöre, weltweit besser zu integrieren.
 

 
Schwerste Misshandlung
Es zeuge von besonderer Heimtücke, stelle ein Familienmitglied seinem Kind einen Apfel auf den Kopf, um diesen in Form einer Scheinhinrichtung abzuschiessen. Da die Treffsicherheit des Schützen von dessen Tageskondition abhänge und das Kind ihm in grossem Vertrauen ausgeliefert sei, könne im konkreten Fall des Tell keine Rede von «heroischer historischer Tat» sein. Vielmehr sei das Überleben des Kindes bloss durch den Zufall bestimmt gewesen.
 
Als besonders schwerwiegend für diese Tat gelte zudem, dass das Penetrieren eines Apfels mittels eines Pfeils eindeutig als eine sexuelle Handlung gewertet werden müsse, selbst wenn das Obst bloss Stellvertreterfunktion eingenommen hätte.
 
Dazu käme, dass das Opfer in seiner Wehrlosigkeit unter immensen Stress gesetzt worden sei, dies in einer Zeit, wo dessen Seele weder durch Careteams noch andere psychiatrisch ausgebildete Personen habe wieder aufgebaut werden können, so dass im konkreten Fall dieser Walterli Tell lebenslange Schäden davon getragen hätte.
 

 

Organisatorisches

Wasserspiele Bundesplatz Bern
Die fundamentale Initiantengruppe zur Wiedereinführung der Todesstrafe scheint in der Tat nicht bloss den «langen Fall» geplant zu haben, sondern beschäftigte sich auch mit dem Durchführungsort, den sie auf dem Bundesplatz Bern-Hauptstadt sieht.
Initiant Q.X. meinte: «Da bei solchen Hinrichtungen allerlei Emissionen entstehen, bieten die Wasserspiele den eindeutigen Vorteil, dass bei Vollaufdrehen der Düsen alles gleich weggeschwemmt werden kann. Das ist ein wichtiger Aspekt der Sache, denn die Schweiz liebt ihre Sauberkeit
 
Neue Münzen in Planung
Und Initiant Q.X. weiter: «Um der neuen Zeit ein Zeichen zu setzen, planen wir auch die Prägung neuer Münzen. Dies einerseits in Anlehnung an die EU und andererseits, um ganz klar und zur Todesstrafe zu stehen und zu zeigen, dass die Schweiz das Böse strikt entmythologisiert. Jeder, der in der Welt zu Schweizer Münzen kommt, beispielsweise solche sammelt, weiss von nun an genau, woran er ist.»
 

Historisches

  • 1874 bestand für die Schweiz ein generelles Verbot zur Todesstrafe.
  • 1879 wurde sie wieder eingeführt.
  • 1985 wollte eine Eidgenössische Volksinitiative «zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen, die mit Drogen handeln». Sie kam nicht zustande.
  • 1992 wurde die Todesstrafe in der Schweiz generell abgeschafft mit einem Eintrag in der Bundesverfassung:
     
    Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit – Art. 10
     
    1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
    2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
    3. Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Schlusswort

Es scheint so, als herrsche in der Schweiz die Diktatur der Mittel- bis Saumässigkeit, so dass ich den Tag herbeisehne, an dem das Perlenschwein geruhsam ausrufen kann: «Ich bin Weltherrscher».
 
Die einzigen, die sich an den Todesstrafen-Volksinitiativen - ausser den Initianten natürlich - erfreuen sind die Drei Tenöre: Ahmedido Domingo, Erdogano Pavarotti und Assad Carreras mit dem Werk: «Von Tripolis bis Teheran alle Krisen bewältigt» – «Fröhliches Singen über die Vorteile des Terrorismus»
 

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