Samstag, 19. März 2011

Magnus Gäfgen: Folter auf Anfrage

Das Trauma und die posttraumatische Belastungsstörung haben Saison. Das hat nicht nur die Hauptbelastungszeugin gegen Jörg Kachelmann im Fall Claudia Dinkel (Schwetzingen / Mannheim) begriffen, sondern nun auch Magnus Gäfgen, Kindsmörder, Wehleider und ewig Klagender. Was der Einen angebliche Vergewaltigung, ist dem Andern Folter, begangen durch Polizisten, die versuchten, das Leben eines Kindes zu retten.

Die Krux in beiden Fällen ist eine doppelte:
  • Trotz angeblich grundlegenden Untersuchungen bleibt unklar, ob traumatisierte Menschen sich an vieles niemals erinnern können, oder ob sich alle – auch kleinste – Details einprägen, als sei ihnen der vollständige Ablauf der sie schädigenden Tat ins Gedächtnis gehämmert worden.
  • Bei beiden sog. Traumatisierten weiss keiner, wann die Traumatisierung begonnen haben sollte, ob die Jammernden nicht schon vor der angeblichen Tat unter grösseren Schäden an ihrer Persönlichkeit gelitten haben.
Ein Gesicht – Drei Kindsmörder

Ein Gesicht – Drei Kindsmörder


 
Dass man mit diesen «posttraumatischen Erinnerungslücken» jederzeit wirkungsvoll spielen kann, ist auch dem hinterhältigen Mörder Gäfgen nicht entgangen, und so spannt er den Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer ein, um für jeden Eventual-Mückenschiss Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Hessen zu fordern.
 
Im Spitzen-Wein liebenden und Rolls-Royce fahrenden Anwalt scheint der Kindsmörder immerhin einen standesgemässen Rechtsvertreter gefunden zu haben. Dazu schreibt der Spiegel vom 01.12.2008 unter «Der Fall mit dem F-Wort»:

«Gäfgen selbst kommt aus "einfachen Verhältnissen", ist aber in ein Milieu geraten, wo man Geld haben muss, wenn man mithalten will. Gäfgen hat keines, dafür aber eine 16-jährige Freundin, die er mit teuren Geschenken beeindrucken will. Kaum hat er das Lösegeld in einem Versteck "abgehoben", fährt er mit ihr zum Shoppen, bestellt einen Mercedes SLK und bucht eine Reise auf die Kanaren.
 
Zu diesem Zeitpunkt ist Jakob von Metzler bereits tot, erwürgt von Magnus Gäfgen …»

Welch ein Duo – Welch ein Trauerspiel – Welch eine Tragödie.
 
 
Henryk M. Broder in der Welt vom 19.03.2011 unter «Das tote Kind und ein "traumatisierter" Mörder» über den beruflichen Werdegang des Mörders im Gefängnis:

«… Magnus Gäfgen lebt. Er war zur Tatzeit 27 Jahre alt, heute ist er 35, ein großer, schlanker Mann mit dem Gesicht eines Kindes. Zur Tatzeit hat er Jura studiert und später das Erste Staatsexamen im Gefängnis abgelegt. Da er nicht rausdurfte, kam die Prüfungskommission zu ihm in die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen.
 
„Wenn er in Freiheit wäre“, sagt Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer aus Bendorf bei Koblenz, „könnte er auch das Zweite Staatsexamen machen.“ Aber Magnus Gäfgen ist nicht in Freiheit, sondern sitzt seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ab. Das ist sicher nicht angenehm, aber besser als tot zu sein ist es allemal.»

Mich schaudert vor der Vorstellung, es gäbe in einigen Jahrzehnten in der Tat einen Rechtsanwalt namens Magnus Gäfgen, und es wäre zu hoffen, dass jene Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention in ihr Rechtssystem eingebaut haben, nicht nur das Verbot der Folter befolgen, sondern auch massivste Rechtsbrecher mit einem eindeutigen lebenslangen Berufsverbot belegen.
 

Art.  3 – Europäische Menschenrechtskonvention – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Zwischen einem Kindsmörder und einem Rechtsanwalt liegen Welten!
Dazu erwähne ich als Nicht-Jurist bloss den Artikel 70 StGB (Anordnung des Berufsverbots), der wahrscheinlich nicht sehr passend ist.
 
Sollte der Kindsmörder weiterhin so lernbegierig sein, möge er sich doch zusammen mit seinem Anwalt aufmachen, um zu lernen, was Folter ist. Das Lager Guantánamo böte für «Folter auf Anfrage» sicherlich gute Gelegenheiten. Damit könnten die beiden sich als Abfallprodukt gleich auch noch jene Geltung verschaffen, die sie offenbar in Deutschland so sehr vermissen.
 
Würde der Herr Rechtsanwalt von den Castro-Brüdern zu einem Gläschen Wein eingeladen und dürfte mit dem Rolls-Royce in Havanna vorfahren, wäre das Glück sicherlich perfekt, sofern ein Schlagloch der Karosse samt ihrem Fahrer auf der langen Fahrt nicht den Garaus machte.
 

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