Dienstag, 9. März 2010

Sexuelle Misshandlung im Namen Gottes

Es ist unfassbar und unentschuldbar. Täglich werden neue Kreise von Opfern sexueller Misshandlung in Klöstern und deren Schulen bekannt, manche der Opfer haben sich umgebracht, viele schleppen sich mit grausamen Erinnerungen durchs Leben - und nun stehen sie endlich auf.
 
Der Papst schweigt – wie könnte es anders sein – sind doch die katholischen Kirchen dazu verpflichtet, über sexuelle Entgleisungen nach aussen hin zu schweigen, um ihre kriminellen Taten an Kindern und Jugendlichen «kirchenrechtlich» zu regeln, sich eher dem Papst als dem geltendem öffentlichen Recht zuzuwenden.

Welch ein Hohn, welche eine Masse an Verbrechen im Namen des Herrn.

Systematisches Vertuschen von Massen-Verbrechen

So sieht über die Hand geschlagen eine aktuelle Statistik ungefähr aus. Sie dürfte sich im Verlauf der Tage schon wieder geändert haben [Quelle: SPIEGEL ONLINE].
Es mag sich auch hier erst bloss um die Spitze eines Eisberges handeln:
 
Odenwaldschuleca. 24 Fälle
Klosterschule Ettalca. 100 Fälle
Canisius-Kolleg Berlinüber 100 Fälle
Aloisius-Kolleg, Bonnca. 2 Fälle
Regensburger Domspatzenca. x Fälle
Jedermann weiss, dass parallel zur Tat bereits die Vertuschungsmechanismen eingebaut werden, die das Opfer zusätzlich demütigen, in grosse Angst versetzen, verstummen lassen und ihm die Schuld am Verbrechen zuschreiben sollen.
 
Das Kirchliche Selbstbestimmungsrecht hat sadistischen und abartigen Mönchen und Lehrern niemals den Freipass erteilt, innerhalb des Lehrer-Schüler-Verhältnisses die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sexuell auszubeuten und sie so für ihr ganzes Leben zu zeichnen oder im schlimmsten Fall in den Tod zu treiben.
Aber offenbar hat es dazu Hand geboten.
 
Obwohl sich die katholischen Kirchenoberhäupter noch mit Nur-Einzelfällen wehren, oder die Schuld sogar der sexuellen Revolution der 60er-Jahre zuweisen, kann von systematischem Vorgehen gesprochen werden. Dafür sprechen die Opferzahlen samt der räumlichen und sozialen Abgeschlossenheit der Tatorte. Als extrem gravierend kommt hinzu, dass sich dieses verbrecherische Treiben so über Jahrzehnte hinziehen konnte.
 

Tatort Klosterschule

Es mutet grausig an:
In Abteien und Klosterschulen, in dessen Kirchen vielleicht die gläubigen Eltern demütig die Messen besuchen, singen und beten, werden in andern Räumen ihre Kinder aufs ärgste misshandelt.
 
Das Leben wird ihnen aus dem Leib getrieben, körperliche und psychische Unversehrtheit dieser Kinder spielt für die geilen Täter keine Rolle mehr, sie nehmen den Tod ihrer Opfer in Kauf.
 
Dazu der Artikel 2 des Grundgesetzes:
  1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Verjährung

Zum Charakter der Verjährung [Verjährungsfrist] gehört unter anderem, dass mit den Jahren der Bezug zu Tat verblasst, die Erinnerungen an Tat und Täter sich «verfälschen» können, die Strafe für den Täter wenig Abschreckung mehr bedeutet, das Finden von Beweisen kaum mehr möglich ist.
Im Opfer verblassen die Erinnerungen an die Tat der sexuellen Misshandlung hingegen kaum. Das Opfer wird ein Leben lang mehr oder weniger bestimmt sein durch sie.
 
Besonders gravierend wird sexuelle Misshandlung dieses notgeilen Klerus, weil die Opfer sich in Demut vor dem Herrn verneigen sollen, weil sie Gottes Wort und Jesu Taten gehorchen und folgen sollen, und jene, die ihnen das lehren, sie parallel dazu sexuell ausbeuten. Das verweist denn schon auf eine hundsmiese und diabolische Dualität.
 
Weil die Resultate dieser Taten in den Opfern niemals verjähren sondern fest eingraviert in ihren Seelen sind, wird durch Verjährung hier eine unmögliche Situation hergestellt: Eine voll lebendige und spürbare Tat soll nicht geahndet werden, als sei sie nie geschehen. Das ist blosse Täterprotektion, hat aber mit Recht als «Regelung des Lebens» rein nichts zu tun.

Eine totgeschwiegene Tat hat noch nicht begonnen

Nun, wenn die notgeilen klerikalen Herren ihre Taten so gerne totgeschwiegen haben, um vielleicht bloss eine kircheninterne Versetzung zu riskieren, dann könnte man auf anderem Weg die Verjährung brechen: Mit dem Beginn der Tat.
 
StGB § 78a – Beginn

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Zweifellos ist es ein Erfolg der Tat, wenn die Opfer täglich unter ihr leiden.
Das Schweigen darüber gehört hingegen nicht zur Tat selber.
Wenn ich eine Straftat mönchischer Provenienz beispielsweise vom 09.03.1960 – so über die Hand geschlagen – betrachte, hat das Opfer bis heute 18'263 mal daran gedacht und 18'263 mal darunter gelitten. Das sind 18'263 Flashbacks, bei denen das Opfer stets ein bisschen mehr zerstört wurde.
Und die Zerstörung des Menschen ist doch ein später Erfolg für solche Taten!
 

Weitere Täter mit spätem Erfolg

Wolfgang Priklopil Josef Fritzl Phillip Garrdio
Wolfgang Priklopil
Bildmaterial: nowpublic.com
Josef Fritzl
Bildmaterial: thesun.co.uk
Phillip Garrdio
Bildmaterial: gawker.com

 

Wie lange ist eine Sekunde der Ewigkeit?

Irgendwo auf dieser Welt gibt es einen Berg. Einmal im Jahr kommt ein kleiner Vogel und wetzt an einem Stein seinen Schnabel. So geschieht es jedes Jahr einmal. Wenn dann eines Tages der ganze Berg abgewetzt ist, dann ist eine Sekunde der Ewigkeit vergangen.

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