Sonntag, 29. August 2010

Todesstrafe Schweiz: Völker Europas! Zieht Euch kugelsicher an!

Die Initianten-Gruppe hatte sich vorgenommen, sich mit dem Volksbegehren «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch!» Gehör zu verschaffen. Fiel sie vorerst unter fürchterlichem Jammern auf die Nase, scheint sie sich hingegen in der Zwischenzeit – wie befürchtet - gewaltigen Rückhalt organisiert zu haben.

Hat der Hauptinitiant und Webmaster der Nun-Offline-Web-Site www.todes-strafe.ch vor wenigen Tagen in einem Regionalblatt noch geflennt, er leide unter akutem Schlafmangel und besässe «… tagsüber nicht die Zeit, sich um die Medien- und Politikarbeit zu kümmern …», hat er sich erschreckend rasch politisches Bewusstsein (oder etwas ganz anderes) zugelegt und lamentiert nun von Rückhalt und Lobby mit «kugelsicheren» Personen.
 
Ja wer hat denn da geschossen?
Voll konzentriert auf seine Bildersprache, scheint er sich (aus Schlafmangel vielleicht?) nicht daran zu erinnern, was er mit seiner «Wiedereinführung der Todesstrafe» zumindest schweizweit anstiften wollte.
 
Tja, es gab mal einen Anstifter, der jede Menge Unausgeschlafener benötigte, um gewisse finale Lösungen durchzusetzen. Man kann zu diesem Zweck natürlich auch in Hochhäuser fliegen oder sich im Marktgedränge in die Luft sprengen.
Was darf's denn heute sein?

Wenn … Dann …

Dazu käme noch die Wenn-Dann-Konstuktion mit der Initiative, von der NZZ vom 29.08.2010 wiedergegeben mit:

«Graf fordert von den Justizverantwortlichen, dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe. Dies sagte er der Zeitung «Sonntag». Darauf hätte er gerne das Wort von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Falls er dieses Wort nicht bekomme, dann gebe er die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen. »


 
Auch in der Zeitung Sonntag-Online vom 28.08.2010 klar geäussert:

«… Ich fordere von den Justizverantwortlichen – und wenn wir oben anfangen, ist das Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf – dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststeht. Darauf hätte ich gern das Wort von Frau Widmer-Schlumpf.
Und wenn Sie dieses Wort nicht bekommen, wird die Initiative wieder aktiviert?
Ja, dann gebe ich die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen …»


 
Der Standard vom 29.08.2010 nennt solches Vorgehen:
«Schweizer Todesstrafen-Initiative macht Druck auf Justiz».
 
Derartige Wenn-Dann-Konstuktionen kann man auch anders benennen:
Art. 181 StGB – Nötigung

«Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden …»


 

Neuartiger Terror?

Dass man mit Volksinitiativen nötigen oder Terror ausüben kann, ist mir neu.
Vielleicht entwickelt sich bald ein Handel mit Initiativen, die sich im vorhandenen Freiraum des noch nicht klar definierten zwingenden Rechts suhlen.
 
Politische Kräfte und Kreise, die sich gerne über die Menschenwürde erheben, werden derartigen Machenschaften sehr zugetan sein. Zum Durchsetzen der Menschenverachtung brauchen sie Unausgeschlafene, Frustrierte, von Hass Zerfressene und von schweren Schicksalsschlägen Gezeichnete.
Kurz: ein optimal geschwächtes und lenkbares Publikum samt vielen Trotteln.

 
Und fragte man später:
«Wer hat's erfunden?», ständen die Schweizer stramm und riefen im Chor:
«Die andern!»
 

Wir wollen den vierten Terror !

Schweizer Volksinitiative 2013

Ahmadinejad Erdogan Assad

Archiv: «Von Tripolis bis Teheran alle Krisen bewältigt»


 

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