Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Bellinzona hat die Beschwerde Polanskis gutgeheissen mit den Auflagen:
- Kaution in der Höhe von Fr. 4,5 Mio. Franken
- Abgabe der Ausweispapiere
- Hausarrest verbunden mit elektronischer Überwachung
Ein bitterer Zwangshalt - doch läuft sie jetzt weiter.
61 Tage sind genug!
Richter der USA, schliessen Sie die Akte Polanski!
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