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Donnerstag, 23. September 2010

Die Bildzeitung mundtot? – Niemals!

Während des gemächlichen Mitternachts-Surfs, bin ich soeben auf eine vollkommen atypische Seite in der Bild gestossen: «Ein Minister und der Vorgang um den Verdacht einer Straftat …»
 
Verwundert stelle ich fest, dass eine Straftat eigentlich keine Privatsache sein kann, da sie öffentliches Recht (Staat - Bürger) verletzt.
Wohin der Aufruf führen wird?
Der Beginn eines Flächenbrandes?
Ein Schwelbrand?

Text

Artikel 5, Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 

Update 23.09.2010

Die Geschichte scheint sich von einem Schwelbrand zum offenen Feuer entwickelt zu haben, aufgrund dessen Brandenburgs Innenminister Rainer Speer gemäss Welt.Online offenbar mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist.
 
Die Story ist schon sehr verwunderlich:
Speers Laptop soll am 30.10.2009 verloren gegangen oder gestohlen worden und dessen Daten in sie Hände von Rockern (!) geraten sein. Darauf sollen sich nebst privaten Daten auch solche über den Verkauf einer ehemaligen Kaserne im Potsdamer Norden befinden – ein Verkauf, der offenbar sehr verschlungene Pfade ging, in die Rainer Speer verwickelt sein soll.
 
In Ermangelung der Wahrheit lege ich mal eine Linkliste an, mich ernsthaft fragend, ob und wie viele klauende Rocker die CDU bzw. die Union beheimatet.

Links unter vielen anderen

Montag, 12. Juli 2010

Roman Polanski ist frei

Roman Polanski
Weil die Amerikaner der Schweiz ein notwendiges Zeugenprotokoll nicht übermittelten, sah das Bundesamt für Justiz keinen Grund mehr, Roman Polanski festzuhalten. Kurz vor Mittag, wurde er freigelassen und befinde sich noch in seinem Domizil in Gstaad.
 
Das amerikanische Zeugenprotokoll hält fest, dass die unbedingte Strafe Polanskis von 42 Tagen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik 1977 vom Täter abgesessen sei. Durch das Verweigern des betreffenden Protokolls kann die Schweiz nicht mehr davon ausgehen, dass nebst «Gerüchten» über eine verbliebene bedingte oder vielleicht unbedingte Gefängnisstrafe noch Gründe bestehen, Polanski festzuhalten, um ihn schliesslich an die USA auszuliefern.
 
Damit ist der Fall Polanski für diese «Schweizer Runde» abgeschlossen. Es ist aus meiner Sicht für die amerikanischen Gerichte an der Zeit, diesen Kinderschänderfall auch abzuschliessen: Die Tat war schlimm und sehr verwerflich. Polanski hat für seine Tat gebüsst, dem einstigen Opfer geht es gut.
 
Immerhin ist beachtlich, dass die Schweizer bezüglich der internationalen Auslieferungsverfahren ihre Praxis änderten: Das Verfahren wird nicht mehr bloss auf den Ruf aus den internationalen Datenbanken (Interpol) automatisch eröffnet, es werden nun vor einer Verhaftung die materiellen Gründe, die für eine Auslieferung massgebend sind, eingehend geprüft.
 
Nun, die Israelis beispielsweise lösten eine Anfrage aus Los Angeles nach Polanskis Verhaftung im Jahr 2007 eleganter: Sie fragten nach zusätzlichen Details, und als die eintrafen, hatte Polanski das Land bereits verlassen …
 
Es braucht manchmal Fantasie, zu überleben.

Links

Mittwoch, 25. November 2009

Roman Polanski gegen Auflagen frei

Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Bellinzona hat die Beschwerde Polanskis gutgeheissen mit den Auflagen:

  • Kaution in der Höhe von Fr. 4,5 Mio. Franken
  • Abgabe der Ausweispapiere
  • Hausarrest verbunden mit elektronischer Überwachung
Es war nur ein Anhalten Polanskis grosser Zeit.
Ein bitterer Zwangshalt - doch läuft sie jetzt weiter.
 

61 Tage sind genug!
Richter der USA, schliessen Sie die Akte Polanski!