Damit ist der Fall Polanski für diese «Schweizer Runde» abgeschlossen. Es ist aus meiner Sicht für die amerikanischen Gerichte an der Zeit, diesen Kinderschänderfall auch abzuschliessen: Die Tat war schlimm und sehr verwerflich. Polanski hat für seine Tat gebüsst, dem einstigen Opfer geht es gut.
Immerhin ist beachtlich, dass die Schweizer bezüglich der internationalen Auslieferungsverfahren ihre Praxis änderten: Das Verfahren wird nicht mehr bloss auf den Ruf aus den internationalen Datenbanken (Interpol) automatisch eröffnet, es werden nun vor einer Verhaftung die materiellen Gründe, die für eine Auslieferung massgebend sind, eingehend geprüft.
Nun, die Israelis beispielsweise lösten eine Anfrage aus Los Angeles nach Polanskis Verhaftung im Jahr 2007 eleganter: Sie fragten nach zusätzlichen Details, und als die eintrafen, hatte Polanski das Land bereits verlassen …
Es braucht manchmal Fantasie, zu überleben.
Links
- Schweizer Fernsehen
Roman Polanski ist frei - keine Auslieferung in die USA [12.07.10]
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