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Montag, 12. Juli 2010

Roman Polanski ist frei

Roman Polanski
Weil die Amerikaner der Schweiz ein notwendiges Zeugenprotokoll nicht übermittelten, sah das Bundesamt für Justiz keinen Grund mehr, Roman Polanski festzuhalten. Kurz vor Mittag, wurde er freigelassen und befinde sich noch in seinem Domizil in Gstaad.
 
Das amerikanische Zeugenprotokoll hält fest, dass die unbedingte Strafe Polanskis von 42 Tagen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik 1977 vom Täter abgesessen sei. Durch das Verweigern des betreffenden Protokolls kann die Schweiz nicht mehr davon ausgehen, dass nebst «Gerüchten» über eine verbliebene bedingte oder vielleicht unbedingte Gefängnisstrafe noch Gründe bestehen, Polanski festzuhalten, um ihn schliesslich an die USA auszuliefern.
 
Damit ist der Fall Polanski für diese «Schweizer Runde» abgeschlossen. Es ist aus meiner Sicht für die amerikanischen Gerichte an der Zeit, diesen Kinderschänderfall auch abzuschliessen: Die Tat war schlimm und sehr verwerflich. Polanski hat für seine Tat gebüsst, dem einstigen Opfer geht es gut.
 
Immerhin ist beachtlich, dass die Schweizer bezüglich der internationalen Auslieferungsverfahren ihre Praxis änderten: Das Verfahren wird nicht mehr bloss auf den Ruf aus den internationalen Datenbanken (Interpol) automatisch eröffnet, es werden nun vor einer Verhaftung die materiellen Gründe, die für eine Auslieferung massgebend sind, eingehend geprüft.
 
Nun, die Israelis beispielsweise lösten eine Anfrage aus Los Angeles nach Polanskis Verhaftung im Jahr 2007 eleganter: Sie fragten nach zusätzlichen Details, und als die eintrafen, hatte Polanski das Land bereits verlassen …
 
Es braucht manchmal Fantasie, zu überleben.

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Mittwoch, 25. November 2009

Roman Polanski gegen Auflagen frei

Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Bellinzona hat die Beschwerde Polanskis gutgeheissen mit den Auflagen:

  • Kaution in der Höhe von Fr. 4,5 Mio. Franken
  • Abgabe der Ausweispapiere
  • Hausarrest verbunden mit elektronischer Überwachung
Es war nur ein Anhalten Polanskis grosser Zeit.
Ein bitterer Zwangshalt - doch läuft sie jetzt weiter.
 

61 Tage sind genug!
Richter der USA, schliessen Sie die Akte Polanski!